TK 4512 in einer Baustelle

Auf unsere Erfahrung wird weltweit zugegriffen

Unser Werk in Zweibrücken - Deutschland

Krane made in Germany

Produktion

Modernste Technik im Einsatz in unserem Werk

CKK4515 mitten in der Stadt Heidelberg

Einsatz in urbane Gebiete leicht gemacht

KSD Lager

Unser Lager beinhaltet Ersatzteile auch von ehemals gebauten Kranen - Verfügbarkeit >95%

Produktion

Sämtliche Fertigungsschritte werden "inhouse" durchgeführt

TK 4310 on the job

Mehrere KSD Krane im Einsatz - Effizienz gesichert

Produktion

Vollautomatische Fertigung in unserem Werk

CKK4515

Patentierte Weltneuheit, hervorgegangen durch Einsatz von über 25 Jahren Erfahrung im Kranbau.

Produktion

Kapazität vorhanden um Kunden Termingerecht zu bedienen

CKK4515 Kunst

Die Kunst im geringsten Raum arbeiten zu können beherrschen wir meisterlich

Produktion

Von der Stahl- Zusammensetzung bis...

Produktion

...zum fertigen Produkt wird bei KSD auf deutsche Qualitätsarbeit gesetzt

Produktion

Alle Tragkraft- relevante Teile werden mit Vollverzinkung veredelt

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma KSD Kransysteme GmbH,
Schillerstraße 30 - 38, 66482 Zweibrücken

1. Allgemeines:

1.1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

1.2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Vertragsschluß:

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsschlüsse werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Ist eine Bestellung
als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2. In Prospekten, Katalogen, Preislisten etc. enthaltene Angaben, technische Daten etc. sind unverbindlich. Sie werden erst Vertragsbestandteil,
sofern sie in die Auftragsbestätigung Aufnahme finden.

3. Preise - Zahlungen:

3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und Fracht. Diese werden
gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Alle Zahlungen sind mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung
unverzüglich nach Lieferung und Übersendung der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten.

3.4. Aufrechnung ist seitens des Bestellers nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. Außerdem ist dieser zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.

4. Lieferung:

4.1. Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen.

4.2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Lieferung setzt ferner den Eingang ggf. vereinbarter Anzahlungen voraus. Die Einhaltung
vereinbarter Ausführungsfristen setzt voraus, daß der Besteller seinerseits die technischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sowie ggf. vereinbarte
Zahlungen pünktlich leistet. Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen.

4.3. Lieferfristen und -termine gelten auch mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht
rechtzeitig abgesandt werden kann.

4.4. Für den Fall des Lieferverzugs haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche
Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des
Lieferwertes.

5. Eigentumsvorbehalt:

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist
berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme dieser Sache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rücknahme der gelieferten Sache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzgl.
angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

5.2. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Sache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die
durch Verarbeitung entstehende Sache gilt zwar, daß der Besteller berechtigt ist, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer unserer Forderung
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der
Abtretung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Abnehmern) die Abtretung mitteilt.

6. Haftung:

6.1. Mängelansprüche des Bestellers setzten voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2. Soweit ein Mangel der gelieferten Sache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur
Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir nicht verpflichtet, zusätzliche Kosten zu tragen, die
dadurch entstehen, daß die gelieferte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so
ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

6.3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern keine vorsätzliche
Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.´

6.4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

6.6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

7. Abtretung:

Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist ohne unser ausdrückliches vorheriges schriftliches Einverständnis nicht zulässig.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zweibrücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.


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KSD_Verkaufsbedingungen_2009.pdf

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